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OVG Saarland, 02.11.2023 - 2 E 123/23 |
Volltextveröffentlichung
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VwGO § 75
Angemessen; Antragsflut; Aussetzung; Beschwerde; Defizit; Einbürgerung; Fallzahlen; Organisationsdefizit; Personalknappheit; Personalverstärkung; Sperrfrist; strukturell; Überlastung; Untätigkeitsklage; zureichend; Aussetzung des Verfahrens gemäß § 75 Satz 3 VwGO
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 05.09.2023 - 1 K 793/23
- OVG Saarland, 02.11.2023 - 2 E 123/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend Kostenentscheidungen in …
Auszug aus OVG Saarland, 02.11.2023 - 2 E 123/23
[vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.1.2017 - 1 BvR 2406/16 -, juris, Rn. 9] Ein besonderer Umfang und besondere Schwierigkeiten der Sachaufklärung oder die außergewöhnliche Belastung einer Behörde, auf die durch organisatorische Maßnahmen nicht kurzfristig reagiert werden kann, können zureichende Gründe für eine Verzögerung sein.[vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.1.2017 - 1 BvR 2406/16 -, juris, Rn. 9] Anders verhält es sich, wenn eine Überlastung von längerer Dauer vorliegt, die auf ein strukturelles Organisationsdefizit zurückzuführen ist.
[vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.1.2017 - 1 BvR 2406/16 -, juris, Rn. 9] Besteht eine andauernde (permanente) Arbeitsüberlastung der Sachbearbeiter, ist es Aufgabe des zuständigen Ministeriums bzw. der Behördenleitung, für hinreichenden Ersatz zu sorgen beziehungsweise entsprechende organisatorische Maßnahmen zu treffen.
[vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.1.2017 - 1 BvR 2406/16 -, juris, Rn. 11 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5.3.2019 - 3 L 67.17 -, juris, Rn. 4-5].
[vgl. hierzu: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.1.2017 - 1 BvR 2406/16 -, juris, Rn. 11] Hiervon ausgehend waren durchaus Feststellungen betreffend die Dringlichkeit im Fall des Klägers veranlasst.
- OVG Sachsen, 14.02.2023 - 3 E 2/23
Untätigkeitsklage; Aussetzung des Verfahrens
Auszug aus OVG Saarland, 02.11.2023 - 2 E 123/23
Wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 14.2.2023 - 3 E 2/23 - festgestellt habe, sei durchaus absehbar gewesen, dass die seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereisten Personen nach Ablauf von sechs Jahren die zeitlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen und angesichts der sinkenden Voraussetzungen für die Einbürgerung Anträge in erheblichem Umfang stellen würden.Soweit der Kläger auf den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14.2.2023 - 3 E 2/23 - abstelle, wonach absehbar gewesen sei, dass die seit 2015 in Deutschland eingereisten Personen nach Ablauf von sechs Jahren zumindest die zeitlichen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen und in den Folgejahren angesichts der weiter sinkenden Einbürgerungsvoraussetzungen in erheblichem Umfang Einbürgerungsanträge stellen würden, könne dies nicht überzeugen.
Der Hinweis des Klägers auf den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14.2.2023 - 3 E 2/23 - führt zu keiner anderen Bewertung.
- BVerfG, 06.02.1995 - 1 BvR 54/94
Gerichtliche Untätigkeit und effektiver Rechtsschutz
Auszug aus OVG Saarland, 02.11.2023 - 2 E 123/23
[vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.2.1995 - 1 BvR 54/94 -, juris, Rn. 5-6 sowie BVerwG, Urteil vom 11.7.2018 - 1 C 18/17 -, juris, Rn. 19-20 zur angemessenen Dauer des Asylverfahrens unter Beachtung des asylverfahrensrechtlichen Beschleunigungsgebotes und zur Möglichkeit der sachlichen Rechtfertigung einer Verzögerung].Doch auch ausgehend davon, dass die Gründe für die verzögerte Bearbeitung umso gewichtiger sein und im Verfahren nach § 75 VwGO umso konkreter dargelegt werden müssen, je länger das Verfahren dauert, [vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.2.1995 - 1 BvR 54/94 -, juris, Rn. 6] konnte das Verwaltungsgericht angesichts der Situation beim Beklagten, die sich in Folge der Fallzahlensteigerung im Jahr 2022 eingestellt hat, die vorgetragenen Umstände noch als zureichende Gründe für die verzögerte Behandlung des Antrages im Sinne des § 75 VwGO ansehen.
[vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.2.1995 - 1 BvR 54/94 -, juris, Rn. 6] Eine besondere Dringlichkeit oder unzumutbare Härte kann ein Abweichen von der regulären Bearbeitungsreihenfolge rechtfertigen und ist damit zugleich bedeutsam für die Frage des Vorliegens eines zureichenden Grundes i.S.d. § 75 VwGO.
- BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17
Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen
Auszug aus OVG Saarland, 02.11.2023 - 2 E 123/23
[vgl. BVerwG, Urteil vom 11.7.2018 - 1 C 18/17 -, juris, Rn. 14-15] § 75 VwGO soll verhindern, dass die Behörde durch Untätigbleiben dem Bürger die Möglichkeit eines wirksamen Rechtsschutzes nehmen kann.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.2.1995 - 1 BvR 54/94 -, juris, Rn. 5-6 sowie BVerwG, Urteil vom 11.7.2018 - 1 C 18/17 -, juris, Rn. 19-20 zur angemessenen Dauer des Asylverfahrens unter Beachtung des asylverfahrensrechtlichen Beschleunigungsgebotes und zur Möglichkeit der sachlichen Rechtfertigung einer Verzögerung].
[vgl. BVerwG, Urteil vom 11.7.2018 - 1 C 18/17 -, juris, Rn. 16] Ein Grund kann jedoch nur dann zureichend i.S.d. § 75 Satz 3 VwGO sein, wenn er mit der Rechtsordnung im Einklang steht und im Licht der Wertentscheidungen des Grundgesetzes, vor allem der Grundrechte, als zureichend angesehen werden kann.
- BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71
Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von …
Auszug aus OVG Saarland, 02.11.2023 - 2 E 123/23
[vgl. BVerwG, Urteil vom 23.3.1973 - IV C 2.71 -, juris, Rn. 25 - 28].[vgl. BVerwG, Urteil vom 23.3.1973 - IV C 2.71 -, juris, Rn. 25 - 28].
- VGH Hessen, 06.12.2012 - 6 E 2128/12
Aussetzung nach § 75 Satz 3 VwGO
Auszug aus OVG Saarland, 02.11.2023 - 2 E 123/23
[vgl. im Einzelnen: VGH Hessen, Beschluss vom 6.12.2012 - 6 E 2128/12 -, juris, Rn. 9]. - OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 3 L 67.17
Notwendigkeit vorheriger persönlicher Vorsprache bei einer Entscheidung über die …
Auszug aus OVG Saarland, 02.11.2023 - 2 E 123/23
[vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.1.2017 - 1 BvR 2406/16 -, juris, Rn. 11 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5.3.2019 - 3 L 67.17 -, juris, Rn. 4-5]. - VG München, 03.03.2023 - M 4 K 22.6333
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, Zulässige Untätigkeitsklage, Sofortige …
Auszug aus OVG Saarland, 02.11.2023 - 2 E 123/23
[vgl. hierzu: VG München, Beschluss vom 3.3.2023 - M 4 K 22.6333 -, juris, Rn. 17] Diesbezüglich hat der Beklagte sowohl eine Umstrukturierung beziehungsweise eine Optimierung der bisherigen Verfahrensweise geschildert als auch die seit dem Jahr 2022 erfolgte Personalverstärkung nachgewiesen. - AG Schwäbisch Hall, 16.03.2011 - K 119/09
Verfahrensrecht - Keine Einstellung der ZV ohne konkrete Gefährdung
Auszug aus OVG Saarland, 02.11.2023 - 2 E 123/23
[vgl. hierzu: VerfGH Berlin, Beschluss vom 20.6.2012 - 119/09 -, juris, Rn. 19] Personalknappheit kann eine lange Verfahrensdauer jedenfalls dann nicht rechtfertigen, wenn vorhandenes Fachpersonal ungeachtet dessen abgebaut worden ist, dass noch Anschlusssachverhalte in erheblicher Zahl unbearbeitet vorliegen. - VG Würzburg, 04.03.2016 - W 3 K 15.30604
Untätigkeitsklage gegen Bundesamt
Auszug aus OVG Saarland, 02.11.2023 - 2 E 123/23
[vgl. VG Würzburg, Urteil vom 4.3.2016 - W 3 K 15.30604 -, juris, Rn. 19 (m.w.N.)]. - VG Würzburg, 06.05.2021 - W 5 K 20.1665
Unbegründete Klage auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten
- OVG Hamburg, 13.11.1998 - 5 So 70/98
Beschwerde; Aussetzungsbeschluß; Untätigkeitsklage; Einbürgerung ; Ausländer; …